
Rechtslage auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Um in Deutschland legal zu leben und zu arbeiten, gibt es einige Voraussetzungen, die nach dem deutschen Gesetz erfüllt werden müssen. Welche genau das sind erfahrt ihr weiter unten in unserer Übersicht.
Sie kommen nicht weiter und wissen nicht genau wo Sie anfangen sollen? Bitte werfen Sie dazu einen Blick in unser Service-Konzept. Wir beraten und unterstützen Sie umfassend und kompetent von Anfang an und stehen Ihnen bei jedem Schritt unterstützend zur Seite.
Support
Zugelassene Berufsgruppen für die legale Zuwanderung von Fachkräften und Auszubildenden
Bei der Rekrutierung der Arbeitskräfte aus dem Ausland orientiert sich K&K an der Positivliste der Arbeitsagentur (Whitelist). Vorausgesetzt wird eine im Ausland erworbene Berufsausbildung oder Hochschulstudium für Angehörige aus Drittstaaten.
Eine Grundlage für die Auswahl der Berufe in der Positivliste bildet die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Die Fachkräfteengpassanalyse wird halbjährlich aktualisiert.
Für die Positivliste wurden aus der Fachkräfteengpassanalyse die Berufe ausgewählt, für die nicht bereits andere Möglichkeiten eine Arbeitserlaubnis zu erhalten bestehen, wie z.B. die „Blaue Karte EU“ für Akademiker.
Die Positivliste ist ein wichtiger Schritt, um Beschäftigten aus Drittstaaten den unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und mit qualifizierter Zuwanderung den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.
Technisch-Gewerblicher Bereich
Softwareentwicklung, Informations- und Telekommunikationstechnik, Metallbau und Schweißtechnik, Mechatronik, Elektronik, Werkzeugtechnik, Ingenieure, Automatisierungstechnik
Handwerk
Boden- und Fliesenverlegung, Fleischverarbeitung, Tischler, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Klempnerei
Bauwesen
Hochbau (z.B. Mauererhandwerk, Dachdeckerei, Zimmerei); Tiefbau (z.B. Straßen- und Asphaltbau, Gleisbau, Brunnenbau); Eisenbahnbau; Wasserbau; Bauingenieurwesen
Medizin & Pflege
Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Geburts- und Entbindungspflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Ärzte
Support
Voraussetzungen kompakt
Ihre Berufsausbildung, Ihr Hochschulstudium oder Ihre angestrebte Ausbildung gehört einer der vier Berufsgruppen an und ist somit in der Positivliste dabei.
Arbeitsplatzangebot bzw. Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber
Ihr erlernter Beruf muss dem deutschen Ausbildungsberuf entsprechen, also formell gleichwertig sein (Qualifikationsnachweis)
Ausbildungs- odere Arbeitsvisum
Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Gute Deutschkenntnisse, je nach Anforderung ab A2
FAQ
Was brauche ich, um in Deutschland legal zu leben und zu arbeiten?
Auf der Website der Deutschen Botschaft in Kiew finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung und Arbeitsaufnahme in Deutschland (Rechtslage ab 01.03.2020):
Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente, die Sie für einen Antrag brauchen, wir empfehlen Ihnen dennoch uns vorher zu konsultieren. Wir unterstützen Sie dabei:
» Beantragung eines Visums zum Zweck der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Kosten für einen Flug oder die sonstige Einreise nach Deutschland (einmalig)
- Kosten für die Sprachausbildung Deutsch bis zum geforderten Sprachniveau, welches für diesen Beruf in Deutschland vorausgesetzt wird. In der Regel finden diese Sprachkurse im Heimatland des jeweiligen Kandidaten statt – einschließlich Sprachprüfung (Goethe Institut, TELC)
- Kosten und Organisation der Antragstellungen für Visa sowie für die Beantragung des Anerkennungs-/-Defizitbescheid
- Kosten für die Übersetzung und Apostillierung aller notwenigen Unterlagen für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland
Wir unterstützen Sie gerne dabei, fragen Sie uns.
Wann darf meine Familie zu mir kommen?
Auf der Website der Deutschen Botschaft in Kiew finden Sie Antworten auf Ihre Frage (Rechtslage ab 01.03.2020):
Wo finde ich weitere Informationen?
- über das Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: „www.make-it-in-germany.com“,
- über das Informationsportal der Bundesregierung zu Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen „www.anerkennung-in-deutschland.de“,
- bei der Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
- oder Sie wenden sich an uns » Kontakt